Was ist zu tun?

1. Arzt benachrichtigen
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser den natürlichen Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird sie durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt.

Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss durch ihn die Polizeibehörde informiert werden. Der Verstorbenen darf in diesem Fall nicht vom Sterbeort/Auffindungsort entfernt oder seine Lage verändert werden. Die ermittelnden Beamten

veranlassen anschließend, in Absprache mit den Angehörigen, welcher Bestatter den Verstorbenen überführen kann und stimmen mit diesem, dass weitere Vorgehen ab.

Sollten Sie als Angehörige nicht erreichbar gewesen sein, und die Polizeibehörde hat einen Bestatter beauftragt, so haben Sie als Angehörige, nach Abschluss der Ermittlungen und der Freigabe des Verstorbenen, das Recht einen Bestatter Ihrer Wahl zu beauftragen.

2. Bestatter benachrichtigen
Es ist sinnvoll einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und beraten kann.

Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort zum Friedhof oder ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann auch bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, um in gewohnter Umgebung Abschied nehmen zu können.

Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat.

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente Zusammenstellen
Siehe Menupunkt „Wichtige Dokumente“.