Willenserklärung

Das Landesbestattungsgesetz NRW verlangt, dass der Wunsch eines
Verstorbenen feuerbestattet zu werden in Schriftform vorliegt. Dieser Wille sollte handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift vorliegen.

Generell ist es ratsam diese Willenserklärung zu Lebzeiten eigenhändig aufzusetzen, oder durch einen Bestattungsvorsorgevertrag auszudrücken. Sie sollte klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert sein.

Beim alleinigen Wunsch der Feuerbestattung lassen die Behörden es zu, dass es ausreicht, wenn die bestattungspflichtigen Personen den Wunsch des Verstorbenen feuerbestattet zu werden erklären. Bei dem erweiterten Wunsch des Verstorbenen, dass seine Asche verstreut werden sollte, muss die handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.

Aktuell verlangt die Friedhofsverwaltung der Stadt Mönchengladbach für Ascheverstreuungen und anonymen Bestattungen die Vorlage der persönlichen und schriftlichen Willensbekundung, sowie eine Kopie des Personalausweises der verstorbenen Person. (Stand 04.2019)

 

Mustertexte:

Ich, [Name, Geburtsname, Vornamen und Geburtsdatum] möchte nach meinem Tode eingeäschert werden. Meine Asche soll [Art und Ort der Beisetzung]:

  • in einem Urnengrab auf dem Friedhof in …………….. beigesetzt werden
    oder
  • in aller Stille/Begleitung meiner Familie auf dem Streufeld des Krematoriums …………….. verstreut werden
    oder
  • durch eine Urnenseebestattung auf der Nordsee/Ostsee, nahe [Ort] seebestattet werden
    oder
  • im Friedwald/Ruheforst beigesetzt werden

[Ort, Datum und Ihre Unterschrift]